K. Kraus Garantie
Gewohnte KRAUS-Qualität mit 10 Jahren Garantie!
Original-Abdruck der
Garantiebedingungen der K. Kraus Zaunsysteme GmbH, Schuhmacherstr. 7, 51789 Lindlar
Stand: September2007
Gültigkeit: ab Kaufdatum 01.09.2007
Die Garantiebedingungen gelten in Ergänzung des Punktes 6.0 Mängel, Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware – unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Garantiedauer:
Die K. Kraus Zaunsysteme GmbH (nachfolgend KRAUS genannt) leistet Garantie für die Oberflächen der eigenproduzierten Zaunmatten, Zaunpfähle, Streben und Tore in zinkphosphatierter und kunststoffbeschichteter oder feuerverzinkter Ausführung gegen Durchrosten für die Dauer von 10 Jahren ab Kauf durch den Endverbraucher.
2. Garantie:
KRAUS garantiert dem Endverbraucher (nachfolgend Garantienehmer genannt), dass innerhalb der Garantiezeit die o.g. Produkte nicht durchrosten bzw. dass sie aufgrund eines evtl. Rostbefalls ihre Funktion nicht einbüßen bzw. die Funktion nicht unzumutbar gestört wird.
3. Garantieleistung / Leistungsvoraussetzung:
Sollte während der Garantiezeit eine Durchrostung eintreten, so leistet KRAUS Garantie.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass der Rostdefekt nicht durch eine der nachfolgend beschriebenen Ursachen entstanden ist:
a) ein nicht ordnungsgemäßer Einbau, eine unsachgemäße oder eine fehlerhafte Verwendung und/oder eine außergewöhnliche physikalische Belastung sowie Beschädigungen der Oberfläche durch Gewalteinwirkung (z. B. durch Hammerschläge, Verkratzen usw.)
b) Beschädigungen durch Produktveränderung oder unsachgemäße Reparaturen
c) äußere Ereignisse wie Unglücksfälle, Naturkatastrophen und sämtliche Fälle höherer Gewalt.
Hierfür ist der Garantienehmer nachweispflichtig.
Die Garantieleistung bezieht sich ausschließlich auf das konkret betroffene Produkt. Im Garantiefall gewährt KRAUS Ersatz im Wege des Austausches. Sollte das betroffene Produkt zwischenzeitlich nicht mehr produziert werden, behält KRAUS sich dabei vor, ggf. auch gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Kaufpreiserstattung und Schadenersatzansprüche, insbesondere für etwaige Folgeschäden bzw. für Kosten des Aus- und Einbaus.
4. Geltendmachung :
Um einen Garantieanspruch gegenüber KRAUS geltend machen zu können , müssen sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) der Garantieanspruch muss unmittelbar nach Erkennen des Rostdefektes geltend gemacht werden
b) die Geltendmachung muss innerhalb der Garantiezeit schriftlich per Brief erfolgen
c) der Geltendmachung muss eine detaillierte Mangelbeschreibung beigefügt sein
d) der Geltendmachung muss ein Originalbeleg über den Kaufvertragsabschluss des Produktes beigefügt sein (z. B. Rechnung, Kassenzettel). Diesen Originalbeleg erhält der Garantienehmer nach Prüfung zurück.
Der Garantienehmer hat das betreffende Produkt auf Verlangen an KRAUS zurückzusenden. Für die Rücksendung gilt, dass Kosten und Risiko für den Transport beim Garantienehmer liegen. Versand-, Transport-, Wege- und Arbeitskosten werden von KRAUS nicht ersetzt.
5. Geltungsbereich :
Diese Garantieerklärung gilt für den Bereich der EU.
6. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Diese Garantie unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von KRAUS.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KRAUS.